Familientherapie
Familientherapie ist ein psychologisches Verfahren für Familien, bei dem die Familie als soziales System im Zentrum der psychologischen Intervention steht. Hat die Familientherapie heilkundliche Zwecke, so ist sie eine Form der Gruppenpsychotherapie. Nichtheilkundliche Familientherapie wird auch Familienberatung genannt.
In der Familientherapie werden positive Veränderungen der Beziehungen zwischen den Mitgliedern von Familien angestrebt. Dabei wird betont, dass die Qualität der Kommunikation zwischen den Familienmitgliedern sowie die Entwicklung von Verständnis und Empathie füreinander ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren des familiären Systems (Triade) und das Wohlergehen der Familienmitglieder ist. Die unterschiedlichsten Schulen der Familientherapie teilen die Grundannahme, dass auch bei der Behandlung psychischer Störungen die Einbeziehung der Familie in den Therapieprozess die Effektivität der Therapie steigert.[1] Auch in der, sowohl den Patienten als auch sein soziales Umfeld behandelnden Palliativmedizin, können, vor allem bei Überforderung der Familie (mit Zusammenbruch der Kommunikation, emotionalen Hemmungen, Rollenkonflikten und psychiatrischen Morbiditäten), familientherapeutische Interventionen erforderlich sein und finden im Rahmen eines bewältigungsorientierten Ansatzes statt.[2]
Rein beratende Ansätze legen den Schwerpunkt zumeist auf die Aktivierung und Stärkung der Ressourcen der Familie, die zur selbständigen Lösung der familiären Probleme verfügbar sind. Die Berater geben Hinweise, Anregungen und versuchen gemeinsam mit der Familie Lösungswege und Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.[3]
Anbieter von Familientherapie sind Psychotherapeuten, Psychologen sowie Fachkräfte aus anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen. Familienberatung wird auch von institutionellen Trägern angeboten. Aufgrund des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind in Deutschland „Erziehungsberatungsstellen“ eingerichtet worden. Auch „Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen“ bieten Familienberatung an. In Österreich und der Schweiz verhält es sich auf anderer gesetzlicher Grundlage entsprechend.
Quelle: Wikipädia