MiZD

Mensch im Zentrum Dithmarschen - Träger der Jugendhilfe und Sozialpädagogische Einrichtung



Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 31 SGB VIII



Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Achtes Buch
Kinder- und Jugendhilfe
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 5.10.2021 I 4607
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Quelle: Wikipädia